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   LG Flensburg, 17.08.2010 - 2 O 251/09   

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https://dejure.org/2010,41209
LG Flensburg, 17.08.2010 - 2 O 251/09 (https://dejure.org/2010,41209)
LG Flensburg, Entscheidung vom 17.08.2010 - 2 O 251/09 (https://dejure.org/2010,41209)
LG Flensburg, Entscheidung vom 17. August 2010 - 2 O 251/09 (https://dejure.org/2010,41209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistungsansprüche aufgrund eines Ingenieurvertrags bezüglich statischer Berechnungen für ein Bauwerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635 a. F.
    Gewährleistungsansprüche aufgrund eines Ingenieurvertrags bezüglich statischer Berechnungen für ein Bauwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hannover, 17.03.2005 - 2 OH 7/04

    Erstattungsfähigkeit von für die Handakten des Sachverständigen gefertigten

    Auszug aus LG Flensburg, 17.08.2010 - 2 O 251/09
    In dem von Erwerbern beantragten selbständigen Beweisverfahren - 2 OH 7/04 LG Flensburg, Antrag vom 09.03.2004 - wurde ein Gutachten des Sachverständigen H. eingeholt.

    Der Sachverständige H. habe in dem selbständigen Beweisverfahren, LG Flensburg 2 OH 7/04, eine Verantwortlichkeit des Statikers nicht festgestellt.

    Die Akten des selbständigen Beweisverfahrens - LG Flensburg 2 OH 7/04 - sind hinzugezogen worden.

    Der Lieferant der Porenbetonsteine weist darauf hin, dass am 18.11.2003 ein Ortstermin stattgefunden habe, an dem auch der Statiker (Dipl.-Ing. K.) teilgenommen habe (Bl. 209, 210 der Beiakte 2 OH 7/04).

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus LG Flensburg, 17.08.2010 - 2 O 251/09
    Hinzukommen muss die Billigung des Werkes als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung (BGH 48, 257, 262; NJW 1993, 1972 ; Palandt, BGB , § 640 Rdnr. 2, 4).
  • BGH, 18.09.1967 - VII ZR 88/65

    Begriff der Abnahme

    Auszug aus LG Flensburg, 17.08.2010 - 2 O 251/09
    Hinzukommen muss die Billigung des Werkes als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung (BGH 48, 257, 262; NJW 1993, 1972 ; Palandt, BGB , § 640 Rdnr. 2, 4).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87

    Haftung des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus LG Flensburg, 17.08.2010 - 2 O 251/09
    Die vorbehaltlose Zahlung der Honorarschlussrechnung nach Beendigung der Arbeiten ist ein Verhalten des Bestellers, das als Abnahme zu werten ist ( BGH BauR 1979, 77; OLG München NJW-RR 1989, 86).
  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 110/71

    Voraussetzungen der Abnahme durch schlüssige Handlung

    Auszug aus LG Flensburg, 17.08.2010 - 2 O 251/09
    Die Anerkennung liegt in einem zur Kenntnisnahme durch den Unternehmer geeigneten Verhalten des Bestellers, aus dem der Unternehmer nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte schließen darf, der Besteller billige die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß (BGH NJW 1974, 95 ).
  • OLG Schleswig, 11.03.2011 - 17 U 38/10

    Schadensersatzanspruch eines Bauherrn wegen mangelhaft erbrachter

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 17. August 2010 - 2 O 251/09 - wird zurückgewiesen.
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